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Dr. Schröder & Partner

DIE NOTARE

Tätigkeitsfelder unserer Notare

In unserer Kanzlei sind vier Notare und sechs Sachbearbeiter/innen tätig. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist ein Notar nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten.
Bestimmte Verträge, insbesondere im Bereich des Grundstücksrechts, des Ehe- und Familienrechts, des Erbrechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts müssen beurkundet werden.

Die Verträge werden in der Regel von den Mitarbeitern des Notars gemeinsam mit den Notaren vorbereitet, dann anschließend von den Notaren beurkundet und alsdann von den Mitarbeitern abgewickelt.

Mitarbeiter der Notare

Claudia Moje, Miriam Viebrock, Claudia Guse, Yvonne Funck, Janine Schierloh (nicht im Bild), Ralph Tempel (nicht im Bild), Gina Poppe (nicht im Bild)

Grundstücksrecht / Immobilienrecht

Beurkundungspflichtig sind insbesondere Immobilienkaufverträge (Haus-, Wohnungs-, Bauträgerverträge). Beurkundet werden müssen auch Verträge, mit denen Angehörige Immobilien untereinander verschenken.
Auch die Bestellung von Grundpfandrechten, also insbesondere Grundschulden oder auch Reallasten, Wegerechen, Leitungsführungsrechten etc. sind beurkundungspflichtig.

Nachdem wir die erforderlichen Informationen von den Mandanten erhalten haben, entwerfen wir die Verträge, schicken sie in der Regel den Mandanten im Entwurf zu und nehmen alsdann die Beurkundung vor. Anschließend wird die Korrespondenz mit den zuständigen Behörden durch den Notar geführt, der gesamte Vertrag also abgewickelt.
Der Notar überwacht auch die Fälligkeit des Kaufpreises, der unter bestimmten Voraussetzungen zunächst auf ein Notaranderkonto gezahlt werden muss und dann zu gegebener Zeit vom Notar an den Verkäufer weitergeleitet wird.

Erbrecht

Der Notar ist auch dafür zuständig, Testamente, Erbverträge, Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu beurkunden.
Der Vorteil der Beurkundung eines Testamentes, das grundsätzlich auch privatschriftlich errichtet werden kann, besteht darin, dass eine intensive juristische Beratung erfolgt.
Das Testament, ausgestellt durch den Notar, wird durch den Notar beim Nachlassgericht hinterlegt.

Die Erben benötigen im Erbfall in der Regel dann keinen Erbschein. Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, kann bei einem Notar der Erbschein oder das Testamentsvollstreckerzeugnis beantragt werden. Der Notar kann auch hilfreich sein bei der Erbauseinandersetzung, also einer Einigung der Erben über die Aufteilung der Erbmasse.

Familienrecht

Von großer Bedeutung sind weiter Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Vielfach wünschen Paare vor der Heirat den Abschluss eines Ehevertrages, der ebenfalls von einem Notar beurkundet werden muss, um bereits im Vorfeld Streitigkeiten, die bei einer Scheidung entstehen können, möglichst zu vermeiden.
Vielfach wird in Eheverträgen der Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs, eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder bestimmte Fragen des Unterhalts- und Versorgungsausgleichsrechts geregelt.
Kommt es zur Scheidung der Ehe, ist in aller Regel sinnvoll, bei einem Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden zu lassen, in der die gesamten wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung geregelt werden.

Der Abschluss einer derartigen Trennungsvereinbarung vermeidet kostenträchtige und nervenzehrende gerichtliche Auseinandersetzungen. Es ist dann gegebenenfalls lediglich die bloße Scheidung durch das Gericht vorzunehmen. Sämtliche Scheidungsfolgen werden einvernehmlich und mit Unterstützung des Notars geregelt.

Gesellschaftsrecht

Der Notar ist weiter zuständig für die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gründung von Gesellschaften, insbesondere im Fall einer GmbH. Hierfür sind die Gesellschaftsverträge, also die Satzungen zu entwerfen. Unterstützend sind wir weiter tätig bei Vereinsgründungen.
Regelmäßig sind dann auch Handelsregisteranmeldungen vorzunehmen oder Meldungen an das Vereinsregister zu richten.

Gesellschaftsanteilsübertragungen, Unternehmensverkäufe und Umwandlungen sind ebenfalls regelmäßig zu beurkunden.
Vielfach sind die Satzungen oder Gesellschaftsverträge einer GmbH oder von Vereinen zu ändern.
Es sind dann auch Handelsregisteranmeldungen vorzunehmen. Geschäftsführer sind zu bestellen. Gesellschaftsanteilsübertragungen und auch Unternehmensverkäufe sind zu beurkunden.

Unsere Notare arbeiten bei derartigen Konstellationen eng mit steuerlichen Beratern der Mandanten zusammen, um jeweils die optimale Gestaltung – auch unter steuerlichen Aspekten – zu erreichen.

Vorsorgende Gestaltung

Der Notar ist schließlich tätig bei der Erstellung und Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Derartige Regelungen sind insbesondere immer dann beurkundungspflichtig, wenn der Bevollmächtigte auch ermächtigt sein soll, Grundstücksgeschäfte zu tätigen.

Unsere Notare

Dr. Schröder & Partner