Die Beteiligten eines Konfliktes entscheiden in der Mediation nicht nur selbst über die Lösung des Konflikts, sondern vielmehr von Anfang an bereits über die der Konfliktlösung zugrunde liegende Problematik. Hierbei unterstützt sie ein/-e ausgebildete/-r Mediator/-in. Die aktive, besondere Form der Unterstützung besteht in der Fähigkeit der hierzu fachlich geschulten Mediatoren zur strukturierten Verhandlungsführung, etwa durch die Art, bestimmte Fragen so zu stellen, dass deutlich wird, wo die eigentlichen Probleme liegen. Dadurch können bei den Beteiligten emotionale Blockaden gelöst werden und im besten Fall kommen die Streitparteien wieder miteinander ins Gespräch und sogar zu einer abschließenden Lösung.
Konflikte können so in einem transparenten Verfahren durch die Beteiligten selbst aufgegriffen und mit Hilfe eines Mediators als neutralem Vermittler autonom gelöst werden. In einem gerichtlichen Verfahren entscheidet das erkennende Gericht ausschließlich nach der Gesetzeslage. Persönliche Befindlichkeiten müssen hier außer Acht gelassen werden, was häufig dazu führt, dass sich die Parteien „ungerecht“ behandelt fühlen, weil ihre Argumente zum Teil rechtlich gar nicht ins Gewicht fallen. Im Mittelpunkt einer Mediation stehen dagegen vorrangig die Interessen der Parteien und gerade nicht die rechtliche Einschätzung, sodass die Mediation den Vorteil haben kann, dass die Betroffenen selbst viel besser etwaige ökonomische oder persönliche Gesichtspunkte berücksichtigen und so die bestmögliche Lösung mit einem Maximum an Akzeptanz vereinbaren können.
Die zwischen den Beteiligten vorzunehmende Vermittlung durch den Mediator muss daher immer neutral sein und den Beteiligten die Lösung nicht vorgeben; sie wird von den beteiligten Konfliktparteien selbst erarbeitet. Die entscheidende Aufgabe der Mediatorin/des Mediators ist es, Helfer/in und Vermittler/in bei der Kommunikation sowie im Verhandlungs- und Einigungsprozess zu sein. Wichtig hierbei ist, dass im Unterschied zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, er/sie jedoch nicht über Entscheidungskompetenzen verfügt und daher auch keine direkten Lösungsvorschläge unterbreitet.
Die Mediation ist ein Verfahren, das von den Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und der Gemeinsamkeit getragen wird, was im besten Fall dazu führen kann, dass zwischen den Konfliktparteien wieder eine vertrauensvolle und offene Kommunikation und Kooperation stattfindet, die sich wünschenswerter Weise auch nach Abschluss des Mediationsverfahren fortsetzen kann.
Durch Kommunikation werden Lösungen möglich. Der “Mehrwert” dieser Lösungen ist für die Beteiligten beträchtlich, weil die Lösungen viel flexibler sind als eine abschließende gerichtliche Entscheidung, bei welcher persönliche Befindlichkeiten keine Berücksichtigung finden können. Durchführung einer Mediation ist das richtige Verfahren, wenn die Konfliktparteien Interesse daran haben, private oder auch geschäftliche Beziehungen aufrechtzuerhalten, die bei der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zusätzlich belastet oder beendet werden könnten.
Mediationsverfahren werden insbesondere in den Rechtsgebieten des Familienrechts, im Falle von Erbstreitigkeiten oder auch im arbeitsrechtlichen Umfeld durchgeführt. Aber auch im Rahmen eines Täter Opfer Ausgleichs kann eine Lösung gefunden werden. Weiteres Tätigkeitsfeld sind die Wirtschaftsmediation oder die Durchführung einer Mediation in Bausachen.