Das Verkehrsrecht umfasst Streitfälle aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Seit November 2000 ist Dr. v. der Wense Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa.
Schadensersatzrecht / Verkehrszivilrecht
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Seit November 2000 ist Dr. v. der Wense Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa.Im Bereich des Schadensersatzrechtes obliegt dem Anwalt für Verkehrsrecht die Regulierung von Unfallschäden. Erfasst sind sowohl Sachschäden, als auch Personenschäden. Er übernimmt die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und der eigenen Rechtsschutzversicherung.
Im Rahmen der Schadensregulierung für Sachschäden ist zu entscheiden, ob auf Reparaturkostenbasis oder auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des verunfallten Fahrzeugs) zu regulieren ist.
Der unverschuldete Geschädigte hat zudem einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen und sein Gutachten.
Zudem kommt die Erstattung der Mietwagenkosten bzw. des Nutzungsausfalls in Betracht.
Bei der Regulierung von Personenschäden geht es regelmäßig um die Durchsetzung des angemessenen Schmerzensgeldes. Darüber hinaus haben Geschädigte jedoch auch einen Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfallschadens, des Haushaltsführungsschadens und etwaiger vermehrter Bedürfnisse.
Diese ergeben sich immer, wenn aufgrund des Unfalls zur Wiederherstellung der ursprünglichen Lebensqualität zusätzliche Maßnahmen, wie Baumaßnahmen oder Behandlungen erforderlich werden.
Verkehrsvertragsrecht
Üblicherweise vom Verkehrsvertragsrecht wird umfasst die Prüfung von Pkw-Kaufverträgen.
Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bzw. sogar die Rückabwicklung von Gebrauchtwarenverträgen, z. B. wegen arglistiger Täuschung über Bestandteile des Fahrzeuges unterfallen diesem Rechtsgebiet.
Recht der Kraftfahrtversicherung
Regelmäßig sind hierbei Ansprüche aus und gegen die eigene Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung zu prüfen.
Hierunter fällt auch die Rechtskontrolle von Regressansprüchen, wenn Versicherungsnehmer gegen Obliegenheiten aus dem eigenen Versicherungsvertrag verstoßen haben sollen
Verkehrsstraf-und Ordnungswidrigkeitrecht
Dem Verkehrsstrafrecht unterfallen sämtliche Tatvorwürfe im Bereich im Verkehrsrechtes.
Hierzu gehört die fahrlässige Körperverletzung, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsfahrten etc..
Für den Fachanwalt für Verkehrsrecht ist es Aufgabe, die Abwehrmöglichkeiten dieser Strafvorwürfe zu prüfen.
Dem Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht unterfällt die Überprüfung von Bußgeldbescheiden. Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsverstöße, Verstöße gegen Rücksichtnahmeverpflichtungen etc. sind hierbei die üblichen Tatvorwürfe.
Diese werden nicht nur mit einer Geldbuße, sondern auch mit Punkten im Fahrerlaubnisregister geahndet.
Es ist Aufgabe des Fachanwaltes für Verkehrsrecht, solche Tatvorwürfe zu entkräften und Entlastendes beizubringen. Hierzu gehört z.B. die Überprüfung von Messeinrichtungen für behauptete Geschwindigkeitsverstöße.
Recht der Fahrerlarlaubnis
Das Recht der Fahrerlaubnis umfasst den öffentlich-rechtlichen Teil des Verkehrsrechtes.
Hierbei geht es im Wesentlichen um die Voraussetzungen für die Erteilung, den Widerruf und die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Für den Fall der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird regelmäßig die Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verlangt.