Rechtsgebiete

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht enthält Regelungen, die für alle Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb des BGB gelten, wenn keine spezielleren Regelungen existieren.

Das Vertragsrecht enthält Regelungen, die für alle Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb des BGB gelten, wenn keine spezielleren Regelungen existieren.

Damit gelten seine Regelungen beispielsweise für den klassischen Kaufvertrag, Werkvertrag, oder Mietvertrag. Ebenso gilt das allgemeine Vertragsrecht aber auch für Optionsverträge oder Lizenzverträge in anderen Rechtsgebieten, beispielsweise Markenrecht, Patentrecht oder Urheberrecht oder für Vertragstypen, die nicht ausdrücklich geregelt sind, wie z.B. Franchisevertrag, Cateringvertrag, Leasingvertrag, Fitnessstudiovertrag oder Pferdeeinstellvertrag.

Das Allgemeine Vertragsrecht ist in verschiedene Abschnitte untergliedert.

Ein Abschnitt widmet sich den Regelungen zum Vertragsschluss, also beispielsweise Abgabe und Zugang von Willenserklärungen (Angebot und Annahme) durch die Vertragspartner oder ihre Vertreter.
Große Bedeutungen haben die Regelungen zur Stellvertretung (Vollmacht).
Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu finden sich ebenfalls im allgemeinen Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

In einem weiteren Abschnitt des BGB (Allgemeines Schuldrecht) werden grundlegende vertragliche Pflichten der Vertragsparteien und die Folgen eines Verstoßes gegen diese Vertragspflichten festgelegt.
So sieht z.B. die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Pflicht u.a. Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz vor.

Das Allgemeine Vertragsrecht enthält weiter Regelungen zur Aufrechnung von Forderungen aus Verträgen, zur Abtretung von Forderungen und zur Schuldübernahme.

Besondere Bedeutung haben auch die Fragen der Verjährung von vertragsrechtlichen Ansprüchen. Die Verjährung ist im Allgemeinen Vertragsrecht für alle Verträge einheitlich auf drei Jahre festgelegt.

Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Vertragsrechtes beinhaltet insbesondere den Entwurf und die Überprüfung von Verträgen (z.B. Kauf-, Werk-, Künstler- oder Maklerverträgen), die Erstellung und Kontrolle von Vertragsklauseln, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen, den
Rücktritt und Widerruf von bestehenden Verträgen, z.B. Vertragsabschluss im Internet,
Durchsetzung von Vertragsforderungen und Geltendmachung von Gewährleistung und Garantie.

Schon bei Vertragserstellung empfiehlt sich oft zum Schutz vor bösen Überraschungen eine rechtliche Überprüfung.

Bei bereits abgeschlossenen Verträgen stehen Verbrauchern oft umfangreiche Rücktritts- und Widerrufsmöglichkeiten zu, die es fachkundig zu nutzen gilt.