Rechtsgebiete
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt seit den 1950er Jahren im Falle einer formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.
Der Hausverwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig. Dabei bedeutet Verwaltung die kaufmännische, technische und rechtliche Geschäftsführung im gemeinschaftlichen Interesse aller Wohnungseigentümer. Dagegen wird das Sondereigentum (also die Eigentumswohnungen nebst zugehörigen Kelleräumen usw.) vom jeweiligen Eigentümer selber verwaltet. Die Aufgaben der Hausverwaltung ergeben sich vor allem aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Verwaltervertrag, wobei der Hausverwalter einen schuldrechtlichen Verwaltervertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft geschlossen hat und formell von dieser durch Mehrheitsbeschluss in der Wohnungseigentümerversammlung bestellt worden ist.
Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit dem Recht an Wohnungen und den Verhältnissen von Wohnungseigentümern untereinander in Bezug auf ein Gebäude und/oder Grundstück.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrecht beraten wir Eigentümergemeinschaften, Hausverwalter und Sondereigentümer.
Wir setzen Hausgeldforderungen und Sonderumlagen sowie Duldungs- und Vornahmeverpflichtungen gegen die einzelne Eigentümer durch und unterstützen unsere Mandanten bei nachbarrechtlichen Ansprüchen oder anderen Abwehransprüchen in gerichtlichen Verfahren zur Anfechtung von Beschlüssen.
Hausverwaltungen beraten wir weiter hinsichtlich ihrer laufenden Tätigkeit und beraten und erstellen die entsprechenden Verwalterverträge für unsere Mandanten. Ebenfalls stehen wir Hausverwaltungen bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen sowie der dazugehörigen Formulierung von Beschlüssen zur Verfügung.
Wir prüfen und erstellen Teilungserklärungen für unsere Mandanten.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten und vertreten wir Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter in sämtlichen Streitfragen, die das Wohnungseigentumsgesetz stellen kann.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei Sanierungen, Vermietungen, Umbau oder Verkauf von Sondereigentum Streitpotenzial zwischen einzelnen Eigentümern, Eigentümergemeinschaften und/oder Hausverwaltern entstehen kann. Aufgrund der breiten Aufstellung unserer Sozietät beraten wir sie in damit einhergehenden Fragestellungen, die häufig aus dem Miet- und/oder Baurecht resultieren kompetent mit.
Wir stehen ihnen für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Fragestellungen im Bereich des Wohnungseigentumsrecht gerne zur Verfügung.