Rechtsgebiete
Bau-und Architektenrecht
Das private Baurecht stellt einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit unserer Sozietät dar. Das private Baurecht regelt die Beziehungen zwischen dem Auftraggebener (Bauherren) und dem Werkunternehmener (Bauunternehmen, Handwerker, Architekten und Ingenieure).
Das private Baurecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Vereinbart werden kann zwischen den Parteien jedoch auch die Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung (VOB). Die VOB stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die gegenüber Verbrauchern wirksam einbezogen werden müssen.
Wir begleiten Sie im Rahmen ihres Bauvorhabens von Beginn an bei der Prüfung und Erstellung von Bauverträgen. Ein weiteres Betätigungsfeld ist die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten nach dem Kauf von gebrauchten Immobilien. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese vor Gericht durch.
Auf Unternehmerseite vertreten wir Bauunternehmen und wehren Ansprüche von Bauherren ab und setzen Werklohnansprüche unserer Mandaten durch.Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir, welche gerichtliche Verfahrensart für Ihr Problem die schnellste und effektivste ist.
Im Bauprozess bieten sich vielfältige Handlungsweisen an. So können Ansprüche im Rahmen der Kostenvorschussklage geltend gemacht werden, selbstständige Beweisverfahren durchgeführt werden oder Schadensersatzklagen geführt werden. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die schnellste und kostengünstigste Variante.Ein weiteres Betätigungsfeld ist die Beratung von Architekten bei der Gestaltung von Verträgen oder bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen.