Rechtsgebiete

Mietrecht

Wir beraten Sie sowohl als Vermieter als auch als Mieter

Das Mietrecht betrifft das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Hier sind vielfältige Probleme denkbar, zu denen anwaltlicher Rat erforderlich ist.

Vermieter beraten wir bei der Gestaltung von Mietverträgen, Eigenbedarfskündigungen und Mieterhöhungsverlangen.
Auch in gerichtlichen Verfahren vertreten wir die Interessen von Vermietern, wenn etwa Mieter mit den Mietzahlungen im Rückstand sind, Mietmängel behaupten und ungerechtfertigt eine Mietminderung vornehmen. Auch erheben wir für unsere Mandanten Räumungsklagen vor dem Amtsgericht.

Auch die Interessen von Mietern vertreten wir. Insbesondere bestehen am Ende von Mietverhältnissen Streitigkeiten über die Frage von durchzuführenden Schönheitsreparaturen bei Auszug. Hier gehen die Interessen von Vermietern und Mietern erfahrungsgemäß auseinder. Insbesondere aufgrund alter Mietverträge am Ende eines lang andauernden Mietverhältnisses kann es sein, dass die betreffenden Schönheitsreparaturklauseln unwirksam sind.

Ebenso beraten wir Mieter bei der Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen.

Ein weiterer großer Teil des Mietrechts ist das Gewerberaummietrech. Im Gewerberaummietrecht kann deutlich freier agiert werden. Die strengen Regeln des Wohnraummietrechts gelten hier nicht. Sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite können hier individuelle Wünsche bei derVertragsgestaltung berücksichtg werden.

Wir führen für unsere Mandanten auch in diesem Bereich das streitige gerichtliche Verfahren durech um Ansprüche von Vermietern oder Mietern durchzusetzen.

Als weiteren Teil des Mietrechts verstehen wir das Maklerrecht und allgemein das Nachbarrecht. Immer dann wenn es Streitigkeiten um die Immobilie gibt, werden wir für Sie tätig.